Am 1. Mai 2001 hat das Bundesgericht die Verurteilung eines Journalisten wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses bestätigt. Der «Blick»-Journalist hatte sich bei einer Verwaltungsangestellten nach Vorstrafen bestimmter Personen erkundigt und die verlangten Auskünfte erhalten. Das Urteil hat in Medienkreisen zu einiger Aufregung geführt. Die nähere Betrachtung des Falles fördert Lücken in der Anstiftungsdogmatik zu Tage: Eine blosse Frage kann nicht Mittel einer Ans...