Bei  der Bekämpfung von Rassismus hat die Schweiz Fortschritte gemacht. Einige Bereiche geben jedoch weiterhin zur Sorge Anlass. Dies geht aus dem fünften Rassismus-Länderbericht über die Schweiz hervor, den die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz am 16. September veröffentlichte.

 

Als negativ beurteilt die Kommission unter anderem zum wiederholten Mal die Tatsache, dass die Schweiz das Zusatzprotokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention weder ratifiziert noch unterschrieben hat. Dieses Zusatzprotokoll sieht ein umfassendes Diskriminierungsverbot vor. Im Bericht wird bedauert, dass die Begriffe «Rasse, ethnische Abstammung und Religion» des Artikels 261bis StGB oft zu eng ausgelegt würden. Zudem fordert sie eine Erweiterung der Strafrechtsbestimmung um die Diskriminierungsgründe Hautfarbe, Sprache und Nationalität.

 

Gelobt werden im Bericht die kantonalen Integrationsprogramme und die Gründung neuer Stellen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz. So begrüsst die Kommission das von einigen Kantonen und Städten geschaffene Amt des Bürgerbeauftragten (Ombudsstelle) und das seit 2010 existierende Kompetenzzentrum für Menschenrechte.