Anwälte nagen am Hunger­tuch. Zumindest entsteht dieser Eindruck, wenn man neuere Urteile des Bundes­gerichts betrachtet. Ein Anwalt aus Zug etwa überwies in seiner Rolle als Erbschaftsverwalter den Nachlass von 17'000 Franken auf sein Konto und behielt das Geld. Weiter kassierte er von der Erbin rund 4000 Franken, ohne Rechenschaft für seinen Aufwand abzulegen.

Eine Rechnung des Erbschaftsamts in der Höhe von 800 Franken bezahlte er nicht. Er gaukelt...