Rechtsanwälte müssen ihren Beruf gemäss den Standesregeln «sorgfältig und gewissenhaft» ausüben. In der Praxis wird dies nicht durchwegs ernst genommen, wie sich in ­einem Gerichtsverfahren im Juli vor dem Bezirksgericht Zürich ­herausstellte. Zwei Zürcher Anwälte hatten über Jahre hinweg Dutzende von Aktiengesellschaften gegründet. Das Startkapital von jeweils 100 000 Franken erhielten sie von einem befreundeten Geschäftsmann. Das Geld stand den Gesellschaften jeweils nur kurzfristig zur Verfügung – auf den Zeitpunkt der Gründung hin. Anschliessend zogen sie es vom Konto der gegründeten Gesellschaft wieder ab. Während der Verhandlung wurde klar: Die Nachfrage nach Schweizer Aktiengesellschaften muss bei den beiden Anwälten gross gewesen sein, gründeten sie doch auch Gesellschaften im Voraus, damit keine Engpässe entstanden. Der Staatsanwalt sprach von einem eigentlichen «Geschäftsmodell», das die beiden Anwälte seit 2007 betrieben. 

Das Gericht verurteilte beide Angeklagten im abgekürzten Verfahren wegen mehrfacher quali­fizierter ungetreuer Geschäfts­besorgung sowie der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung zu bedingten Freiheitsstrafen von 14 und 18 Monaten Gefängnis. Zudem müssen sie dem Staat für die widerrechtlich erlangten Vermögensvorteile 180 000 und 410 000 Franken zahlen. Den Anwälten droht nun auch ein Entzug des Patents. 

Das hinderte einen der beiden Anwälte nicht vor Eigenwerbung in der «Tages-Anzeiger»-Beilage «Fokus – Mein Recht» vom 12. September (siehe «Das Letzte»).