Die Zürcher Justiz muss wider Willen einen Anwalt wegen Vergehens gegen das Bankengesetz verurteilen. Das Obergericht hatte ihn vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung freigesprochen, wurde aber auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin vom Bundesgericht zurückgepfiffen. 

Das Delikt: Der Anwalt hatte in einem Forderungsprozess vor dem Arbeitsgericht Zürich ein Dokument als Beweismittel eingereicht. Es enthielt Kontonummern sowie Namen und Wohnorte von Bankkunden. Das Dokument sollte beweisen, dass die Bank zu einer bestimmten Zeit noch problematische Geschäftsbeziehungen mit US-Kunden unterhielt.

 Laut Bundesgericht reichte der Anwalt das Dokument unter Missachtung der zivilprozessualen Vorschrift ein, wonach der Entscheid über die Edition von Daten, die das  Bankgeheimnis schützt, dem Gericht vorbehalten ist. Das sei nicht «sorgfältig und ge­wissenhaft», wie es die Berufspflicht verlange (6B_247/2019 vom 22.6.2020).