Wer seine Eingaben an die Gerichte elektronisch übermitteln will, muss einige Vorgaben einhalten: So muss die Eingabe über spezielle Zustellplattformen eingereicht und davor elektronisch unterschrieben werden (siehe auch plädoyer 5/11).

Für die elektronische Unterschrift muss man sich ein entsprechendes Zertifikat organisieren. Eine der Möglichkeiten ist dabei die SuisseID.

Die SuisseID ist auch Teil des Anwaltsausweises, den der Schweizerische Anwaltsverband SAV seit Juli 2010 an seine Mitglieder abgibt. Bis heute hat der SAV laut Auskunft von Generalsekretär René Rall rund 2500 solcher Ausweise ausgestellt.

Mit dem Anwaltsausweis in die Haftanstalt

Bedenkt man, dass der SAV mehr als dreimal so viele Mitglieder hat, wird klar: Noch viele Anwälte verschmähen diesen Service. Offenbar sind sich diese SAV-Mitglieder zuwenig bewusst, wie praktisch dieser Ausweis ist.

Immerhin:?Bereits gehen die Einsatzmöglichkeiten des Anwaltsausweises über das Elektronische hinaus: So dient der Ausweis laut Auskunft von René Rall in mehreren Kantonen (AI/AR, GR, SG, TG, TI, VD, ZH, sowie teilweise BE und FR) Anwälten als Legitimations­papier für den Zutritt zu Haft­anstalten.

Nun eröffnet der Anwaltsausweis aber noch ganz neue Perspektiven: Seit dem 20. Oktober ist die SuisseID auch eine Möglichkeit zur Identifizierung, um unter www.swisslos.ch elektronisch Lotto und Euromillions zu spielen.

Manch ein Anwalt wird sich nun wohl ernsthaft überlegen müssen, welche Anwendung seines Anwaltsausweises gewinnverheissender und finanziell lukrativer ist: Soll man weiterhin Klienten beraten, auf Eingaben an Gerichte setzen oder vielleicht doch besser auf Lotto und Euromillions.