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Plädoyer 4/05
07.07.2005
Grössere Anwaltskanzleien müssen sich so organisieren, dass sie auf dem Markt bestehen können», sagt der Luzerner Privatrechts-Professor und Anwalt Walter Fellmann. Konkret: «Als Körperschaft.» Doch auch für kleinere Anwaltsbüros könne der Wechsel der Organisationsform von der Kollektivgesellschaft hin zur Aktiengesellschaft (AG) oder zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) interessant sein. «Vor allem mit Blick a...
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