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Plädoyer 04/2016
04.07.2016
Für Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. So will es Artikel 12 des Anwaltsgesetzes. Das Problem: Die Berufshaftpflichtversicherung deckt nur anwaltliche Dienstleistungen im engen Sinn ab. Viele Rechtsanwälte nehmen aber auch Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsräte an. Die Risiken dieser Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflichtversicherung höchstens teilweise mitversichert. Aber sie sind erheblich – vor allem...
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