Die meisten Anwaltskanzleien sind bei der Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) oder des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) versichert. Beide Kassen verzinsten die Altersguthaben im Jahr 2022 bloss mit dem gesetzlichen Mindestzins von 1 Prozent. Unterschiedlich und für ältere ­Versicherte massgeblich ist, wie das Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgerechnet wird.

Der Umwandlungssatz beträgt bei der SAV-Pensionskasse 5,4 Prozent für das Altersgut­haben. Das heisst: Es gibt pro 100 000 Franken Alterskapital jährlich 5400 Franken Rente. Der Umwandlungssatz des ZAV beträgt dieses Jahr nur gerade 4,48 Prozent für Männer (Alter 65) und 4,54 Prozent für Frauen (Alter 64).