Fast alle Schweizer Anwaltskanzleien sind bei der Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) oder der Kasse des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) versichert. Die Wahl der Kasse hat erhebliche Auswirkungen auf die Rente. Die Kasse des SAV rechnet das ganze Alters­gut­haben bei 64-jäh­rigen ­Frauen und 65-­jährigen Männern im Jahr 2024 mit 5,4 Prozent in eine Rente um. Pro 100'000 Franken Guthaben gibt es jährlich 5400 Franken.

Die ZAV-Pen­sions­kasse der Swiss Life rechnet mit zwei Sätzen: Für die Ersparnisse im Bereich des Obligato­riums senkt sie den Umwandlungssatz von 5,6 auf 5,3 Prozent, im Überobligatorium bleibt er für 65-jährige Männer bei 4,49 und für 64-­jähr­ige Frauen bei 4,54 Prozent. Bei Versicherten, die die 2. Säule nur im Rahmen des Obligatoriums abgeschlossen haben, muss die Swiss Life den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berücksichtigen. Beide Kassen verzinsten die Guthaben 2023 zu 1 Prozent. Der Mindestzins beträgt dieses Jahr 1,25 Prozent. Er gilt nur für das Obligatorium. Auch hier können Versicherungen im ­Bereich des Überobligato­riums weniger bezahlen.