Verhaftete können dank des Anwaltspiketts jederzeit auf rechtlichen Beistand zählen – 365 Tage pro Jahr. In vielen ­Kantonen hat sich die Dienstleistung seit Einführung der neuen Strafprozessordnung etabliert, wie eine plädoyer-Umfrage zeigt.

Die betroffenen Anwälte sind mit der Ausgestaltung des Pikettdienstes grösstenteils zufrieden. Allerdings arbeiten in einigen Kantonen die Pikett­anwälte auf eigenes Risiko. Sie erhalten dort keine Entschädigung für ihren Einsatz, wenn sie vom Beschuldigten nicht mandatiert oder von der Staatsanwaltschaft nicht als Pflichtverteidiger eingesetzt werden – etwa in den Kantonen Bern, Solothurn und Zürich. Im Kanton Zürich wurden im Jahr 2011 nur 22 Prozent der Pikettverteidiger zu amtlichen Ver­teidigern.

Unklar ist, ob die Pikettdienste in allen Fällen angefordert und wie die Inhaftierten über ihre Rechte aufgeklärt werden. Lorenz Erni vom Verein Pikett Strafverteidigung Zürich sagt: «Ich bin nicht sicher, ob der Pikettdienst stets einbezogen wird.» Die Anrufe der meisten Beschuldigten kämen erst von staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen, jene von der Polizei nähmen zahlenmässig ab. Heinz Ottiger vom Verein Pikett Strafverteidigung in Luzern stellt fest: «Es gibt Reibungspunkte, da die Polizei zum Teil zu lange wartet, bis sie einen Anwalt einschaltet.»