Die finanzielle Gesundung von Bund und Kantonen muss nicht in ferner Zukunft liegen. Mit etwas Kreativität beim Vollzug neuer Gesetze können neue Ertragsquellen erschlossen werden. Aktuelles Beispiel: Das neue Bundesgesetz über die Freizügigkeit von Anwältinnen und Anwälten.



Seit 1. Juni 2002 ist der neue Erlass in Kraft. Neu müssen sich Anwältinnen und Anwälte in ein kantonales Register eintragen lassen, wenn sie vor den Gerichten einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen....