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Plädoyer 2/04
01.04.2004
Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte führt zu einem Wirrwarr kantonaler Regelungen: Teils werden alle Anwälte, teils nur die forensisch tätigen der Aufsicht unterstellt, teils wird Unabhängigkeit liberal, teils restriktiv definiert. Den Nachteil haben die Klienten.
Mirko Ros, der Präsident des Zürcher Anwaltsverbandes, sagt es so: «Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist ein unausgegorenes Gesetz. Ein Schnellschu...
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