Rund zehn Prozent der Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) haben eine Zusatzausbildung als Fachanwalt absolviert. Zurzeit zählt der Verband 11'638 aktive Mitglieder, Ende Jahr werden darunter 1180 mit Fachanwaltstitel sein. Der SAV führte den Titel im Jahr 2006 als Marketinginstrument ein. Mittlerweile gibt es sieben Fachdisziplinen.

Am meisten gefragt war Fach­anwalt Bau- und Immobilienrecht (289), gefolgt vom Fachanwalt ­Arbeitsrecht (219), Erbrecht (185) und Familienrecht (172), Haftpflicht- und Versicherungsrecht (154) und Strafrecht (138). Nur 23 Anwältinnen und Anwälte tragen den Titel im Mietrecht.

Jährliche Weiterbildung ist Pflicht

Die Ausbildungen kosten zwischen 14'800 Franken (Strafrecht) und 16'800 Franken (Erb-, Familien- und Arbeitsrecht). Voraussetzung ist eine anwaltliche Berufserfahrung von mindestens vier Jahren im gewählten Fachbereich. Fachanwältinnen und Anwälte müssen sich jährlich weiterbilden. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn man Tagungen besucht, Vorträge hält oder Beiträge in Fachzeitschriften verfasst.