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Plädoyer 06/2022
05.12.2022
«Ja, falls der Betrieb die Verwendung privater Daten für den Arbeitseinsatz verlangt. Sei das in Form von Werbung für Veranstaltungen des Arbeitgebers auf Social-Media-Plattformen oder Internetseiten der Angestellten – oder die Verwendung von privaten Telefonnummern im Homeoffice.
Sarah Rosenthal, BVG- und Stiftungsaufsicht, Aargau
«Nein, das Obligationenrecht regelt die Bearbeitung der Daten der Angestell...
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