Kündigung nach Anhörung war missbräuchlich

Ein Medienunternehmen kündigt missbräuchlich, wenn es im Rahmen eines Chefredaktorenwechsels einer Journalistin eine Anhörung gewährt, ihre Kritik aber mit der Kündigung beantwortet.



Sachverhalt:




Die Herausgeberin der «Werbewoche» kündigte 1998 ihrem

damaligen Chefredaktor, worauf das Redaktionsteam um Wiedererwägung bat und sich gegen die vermutete Einsetzung von Frau X als neuer Chefredaktorin aussprach. Die...