Das Arztzeugnis spielt in der arbeitsrechtlichen Praxis eine gewichtige Rolle. Sei es im Zusammenhang mit Lohnfortzahlungen (Art. 324a OR), der Nichtigkeit von Kündigungen (Art. 336c OR) oder auch mit der Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigungen (Art. 28 Abs. 5 AVIG). Aus diesem Grund ist es auch verständlich, dass ein Arbeitgeber Interesse daran hat, seinen Arbeitnehmer in gewissen Fällen durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Art. 328 OR verpflich...