Ein Streifzug durch die seit 2020 ergangenen Urteile zum Arzthaftpflichtrecht vermittelt den Eindruck, dass es zunehmend schwieriger wird, Haftungsansprüche geltend zu machen.1 Eine absolute Seltenheit sind insbesondere strafrechtliche Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, so etwa im Entscheid 6B_63/2020.

Strafanzeigen gegen Ärzte werden regelmässig nicht anhand genommen2 oder eingestellt,