Seit 2019 haben Asylbewerber Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Je nach Region ist das Hilfs­werk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks), die Caritas oder die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS Bern) für die rechtliche Vertretung in den Bundesasylzentren zuständig. Die Organisationen erhalten für die ­unentgeltlichen Vertretungen vom Staatssekretariat für Migration (Sem) eine Aufwandentschädigung von mehreren...