Gestützt auf den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung lassen Gerichte im Zivilprozess E-Mails als Beweis zu. Wird der Einwand der leichten Manipulierbarkeit vorgebracht, herrscht aber Unsicherheit, inwieweit elektronische Dokumente geeignet sind, Ansprüche vor Gericht zu belegen. Wenig bekannt ist, dass der Beweiswert von E-Mails durch einfache Vorkehrungen gesteigert werden kann.

Die entsprechenden Bestimmungen zur elektronische Führ...