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Plädoyer 4/02
07.08.2002
Niemand kann genau vorhersagen, wie gefährlich ein Straftäter in Zukunft sein wird. Auch Gerichtspsychiater nicht. Deshalb sind bei Prognosen Grundsätze zu
beachten: Wer therapiert, darf nicht auch Gutachter sein und der Krankheitsbegriff ist genau zu fassen.
Der Blick in die Zukunft und die Vorhersage menschlichen Verhaltens entspringen einem menschlichen Bedürfnis nach vorausschauender Planung. Strafrecht und Straf- und Massnahmenvollzug sind zur Erfüllung ih...
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