Inhalt
Plädoyer 03/2015
26.05.2015
Die einzige formelle Voraussetzung für eine Wahl zum Bundesrichter ist die Stimmberechtigung – und das richtige Parteibuch. So liest sich denn die parteipolitische Zusammensetzung der 38 Bundesrichter (13 davon Frauen) wie die Zauberformel einer sehr grossen Koalition: 10 SVP, 9 SP, 7 CVP, 6 FDP, 4 GPS, 1 GLP, 1 BDP.
Eine juristische Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. In der Praxis werden jedoch nur erfahrene Juristen gewählt. Zusätzlich werden sprac...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo
