So gibt Markus Felber, Bundesgerichtskorrespondent und Jurist, in seinen Artikeln den Richtern öfters mal einen Tipp, wie sie ihr Urteil begründen sollten: «Es bleibt allerdings die Hoffnung, dass das Bundesgericht im Gegensatz zur kantonalen Rekursinstanz eine Selbstgefährdung bejaht und die Freiheitsentziehung damit begründet, dass…» (NZZ vom 19. Dezember 2008 zum Entscheid 5A_801/2008). Oder er deutet Schwierigkeiten...