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Plädoyer 02/2016
29.03.2016
Andreas Schröder, 52, Präsident des Strafgerichts erster Instanz im Kanton Basel-Landschaft, nahm es in einem Fall mit dem Freiheitsentzug eines Inhaftierten nicht sehr genau. Im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 59 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs verlängerte er den Freiheitsentzug einstweilen um sechs Monate. Auf eine Anhörung des Betroffenen und auf eine Begründung seines Entscheids verzichtete der Sozialdemokrat. Das Kantonsgericht trat auf die...
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