Andreas Schröder, 52, Präsident des Strafgerichts erster ­Instanz im Kanton Basel-Landschaft, nahm es in einem Fall mit dem Freiheitsentzug eines Inhaftierten nicht sehr genau. Im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 59 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs verlängerte er den Freiheitsentzug einstweilen um sechs Monate. Auf eine ­Anhörung des Betroffenen und auf eine Begründung seines ­Entscheids verzichtete der Sozial­demokrat. Das Kantonsgericht trat auf die...