Thomas Audétat, 50, Präsident des Bündner Verwaltungsgerichts, hat Probleme mit seinem Personal. Ende 2022 berichtete die «Sonntags-Zeitung», dass ­einer seiner Richter im Büro eine Praktikantin vergewaltigt haben soll. Der Beschuldigte reichte seinen Rücktritt ein. ­Seine Arbeit übernahm 2023 ein langjähriger Aktuar, der bis Ende 2024 zum ausserordent­lichen Richter gewählt wurde.

Der neue Richter zog im ­August von Chur nach St. Gallen um. Nach dem geltenden Gerichtsorganisationsgesetz
war das jedoch verboten. Alle Richterinnen und Richter ­müssen im Kanton wohnen. Der fehl­bare Richter erklärte
auf Ende November 2023 freiwillig seinen Rücktritt und ­arbeitet heute wieder als Aktuar für das Gericht.

Doch was geschieht mit den rund 20 Urteilen, an denen der Richter nach seinem ver­botenen Wegzug von August bis November mitgewirkt hatte? Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts liegt ein Revisionsgrund vor. In einem Schreiben informierte das Gericht alle beteiligten Parteien. Wie viele davon bereits ein ­Revisionsgesuch stellten, will Audétat nicht ­sagen. Darüber werde das ­Gericht Ende Februar informieren, wenn die 90-tägige Revisionsfrist abge­laufen sei.

Franz A. Zölch, 75, ehemaliger Medienjurist, entzieht sich seit bald zwei Jahren erfolgreich dem Strafvollzug. Das Obergericht des Kantons Berns hatte Zölch Anfang 2022 wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt.

Zölch akzeptierte das Urteil seinerzeit zwar, hat die Strafe aber bis heute nicht angetreten. Dem ersten Aufgebot zum Strafantritt im Juli 2022 entging er, weil eine Nierentransplantation bevorstand. Das Berner Amt für Justizvollzug gab seinem Gesuch um Vollzugsaufschub deswegen statt. Nach der Transplantation bot ihn das Amt erneut zum Haftantritt auf, worauf Zölch im Februar 2023 erneut mit Hinweis auf seine Gesundheit um Aufschub ersuchte.

Damit kam Zölch aber beim Amt für Justizvollzug und bei der ­Sicherheitsdirektion nicht durch. Beide lehnten sein ­Haftverschiebungsgesuch relativ ­zügig ab. Der Ball liegt nun seit vergangenem Sommer beim Obergericht Bern, wo man ­offensichtlich noch keine Zeit gefunden hat, den Fall zu ­beurteilen. Zölch steht ­danach noch eine Beschwerde ans ­Bundesgericht offen.

Leo Näf, 76, ehemaliger Direktor der Strafanstalt Bitzi (SG) und zwölf Jahre lang Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), hat eine durchaus kritische Sicht auf den Strafvollzug in der Schweiz: «Ich kenne praktisch alle schweizerischen Institutionen des strafrechtlichen Freiheitsentzugs. Für mich ist es überraschend, wie viele wir ­wegen unzumutbaren baulichen und strukturellen Mängeln ­rügen mussten», sagt er in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift «Prison-Info», in der er auf sein «bewegtes Berufsleben» zurückblickt. Das Recht der NKVF zu unangemeldeten Besuchen und vertraulichen Gesprächen sei ein «herausragendes Instrument der Überprüfung», sagt Näf.

Seine Tätigkeit für die NKVF beendete er im letzten Sommer, nachdem er die maximale ­Amtsdauer von zwölf Jahren ­erreicht hatte. Den kritischen Blick ­eignete er sich aber nicht erst nach seinem Ausscheiden an: Als er noch Vizepräsident der NKVF war, kritisierte er ­beispielsweise die Bedingungen in Schweizer Untersuchungs­gefängnissen oder die Praxis bei  Ausschaffungsflügen. Auf seine Arbeit schaut Leo Näf indes auch mit Zufriedenheit zurück: ­«Erfreulicherweise wurden viele ­unserer Empfehlungen mit ­Interesse entgegengenommen und mehrheitlich auch umgesetzt», bilanziert er.