Pascal Grolimund, 52, Advokat in Basel und Titularprofessor an den Universitäten Basel und ­Zürich, hat ein Herz für Studenten. Er ist Partner des Anwaltsunternehmens Kellerhals Carrard und «ein äusserst kluger Prozessanwalt». So die Eigenwerbung auf der Internetseite der Kanzlei.

Neben dem Prozessieren publiziert Grolimund auch fleissig. Seine Publikationsliste enthält mehr als 100 Werke. Auch hier zeigt sich Grolimund als kluger Kopf. Neulich veröffentlichte er ein Buch zum Versicherungsvertragsrecht, und zwar in zwei unterschiedlichen Versionen. Beide haben den genau gleichen ­Inhalt – vom Vorwort über das ­Inhalts- und Materialien­verzeichnis bis hin zum Sach­register.

Und beide gibt der ­Basler Verlag Helbing Lichtenhahn heraus. Eine Ausgabe ­richtet sich als «nützliche Nachschlagehilfe» an Prak­tizierende und kostet 178 Franken. Sie ist in der Reihe Schweizerisches Privatrecht erschienen. Die ­andere Version richtet sich an Studenten als «Einstieg in die Materie» und kostet nur 78 Franken. Von plädoyer auf den massiven Preisunterschied angesprochen, sagt Pascal Grolimund: «Ich wünschte mir ein günstiges Buch für meine Vorlesung an der Uni­versität Basel. Für Studierende wäre der Preis von 178 Franken unzumutbar gewesen.»

Emilia Antonioni Luften­steiner, 52, Richterin an der Abteilung I des Bundes­ver­waltungsgerichts, beschäftigte neulich die Bundesanwaltschaft. Sie war von einem ­anonymen Informanten wegen Amts­missbrauchs, Nötigung, Unterdrückung von Urkunden und Urkundenfälschung im Amt ­angezeigt worden. Zur Last gelegt wurde ihr eine nachträgliche Änderung eines erlas­senen und verschickten ­Urteils. Luftensteiner habe eine Frist falsch berechnet und das Urteil dann von einem Anwalt per Telefon zurückgefordert. Auch soll sie eine Gerichtsschreiberin beauftragt haben, das Urteil und die Verfahrensschritte im Computersystem des Gerichts zu löschen. Später habe sie die Löschung mit Hilfe eines IT-Spezialisten rückgängig machen wollen.

Die Bundes­anwaltschaft ­prüfte die Anzeige und entschied auf Nichtanhandnahme. Es handle sich nicht um Amtsmissbrauch, weil die Richterin niemandem einen unrechtmässigen Vorteil habe verschaffen wollen. Die ­Sache schlug Wellen und ­beschäftigte auch die Geschäftsprüfungskommissionen der Bundesversammlung. Deren Präsidenten geben keine Auskunft zur Angelegenheit. Auch das Bundesverwaltungsgericht will sich dazu nicht äussern. Das Gericht stand ­zuletzt aufgrund mehrerer interner Intrigen in den Negativschlagzeilen.

Sophie Weerts, 50, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Lausanne, machte sich Gedanken zum Verhältnis zwischen Recht und Digitalisierung. Im Blog des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert sie die zunehmende Hoheit der Technologie über das Recht. Bis anhin sei man davon ausgegangen, dass das Recht die verschiedenen Aspekte des Lebens regle, wozu auch die Technologien gehören. Diese Ansicht sei seit der Einführung des Internets in den 90er-Jahren jedoch ins Wanken geraten. Die Technologien ­würden das Recht als normative Kraft ablösen.
Als Beispiel nennt Weerts den «chilling effect», wonach Leute freiwillig auf Individualrechte verzichten.

Demonstrationen etwa würden nicht verboten, aber gefilmt. Folge: Ein Teil der potenziellen Teilnehmer bleibt aus Angst fern. Laut Weerts sind  die Risiken der fortschreitenden Digitalisierung zwar mittler­weile erkannt worden, doch es werde kaum darauf reagiert. Die wichtigsten Treiber des technologischen Fortschrittes sind Grosskonzerne, die sich in der Hand von wenigen Personen ­befinden. Weerts ruft dazu auf, diese Veränderung nicht mit ­einem Schulterzucken zu akzeptieren, sondern sich aus dem «Zustand der Fassungslosigkeit» zu lösen. Und zwar mit Hilfe des Rechts, «des Lieblingsinstruments des Rechtsstaats».