Nina Müller, 27, Juristin aus ­Zürich, sorgt sich um die ­gesundheitliche Versorgung der Gefängnisinsassen. Sie ­fordert in ihrer Masterarbeit «Gesundheitswesen im Straf­vollzug – Das Äquivalenz­prinzip zwischen Fürsorge und  Repres­sion» an der Universität Bern die ­organisatorische ­Trennung von Anstaltsleitung und medi­zinischem Dienst, «um die ärztliche Unabhängigkeit sicherzustellen». Dabei ­beruft sie sich auf einschlägige Empfehlungen der Schweize­rischen Akademie der Medizinischen Wissen­schaften und der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter.

«Die Praxis setzt die Forderungen kaum um», kritisiert die junge Juristin, besonders in ­Gefängnissen der deutsch­sprachigen Kantone wie Aargau, Appenzell, Bern, Graubünden und St. Gallen. «Ärztliche Entscheidungen dürfen aber nicht im Interesse der Gefäng­nisleitung gefällt werden», sagt Müller. Zudem würden die Selbstbe­halte der Kranken­kassen dazu führen, «dass ­dringend ­benötigte medizi­nische ­Be­handlungen oft nicht oder zu spät durchgeführt ­werden». Um die Gesundheit der ­Inhaftierten zu schützen und menschen­würdige ­Haft­bedingungen sicher­zustellen, müsse die Schweiz das Gesundheitssystem in den ­Gefängnissen reformieren.

Konrad Jeker, 58, Anwalt in Solothurn, hat Zweifel an der Qualität der Gerichte: Wenn Richterstellen nach politischen Kriterien besetzt würden, dürfe man sich über die mangelnde Eignung der Gewählten nicht wundern. In der Zeitschrift ­«Forum poenale» geht er auf die parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskom­mission des Ständerats ein, die ein ­Justizgericht schaffen will. Es soll künftig die Disziplinar­aufsicht über die Richter der Gerichte des Bundes wahrnehmen. Hintergrund der ­Forderung sind Vorkommnisse vor allem am Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht, die intern nicht befriedigend aufgearbeitet wurden. 

Strafverteidiger Jeker kritisiert am Vorschlag, vor der Forderung nach Kontrolle und Sanktionierung der Richter müsse die Frage nach Auswahl und Eignung der Gewählten gelöst werden. Wenig zuversichtlich schreibt er: «Solange politische Kriterien wichtiger sind als die Fachkompetenz der Richterinnen und Richter, wird die Justiz oder ihr Ansehen auch durch Schaffung eines Justizgerichts nicht verbessert.»

Thomas Hiltpold, 65, ehe­maliger Gerichtspräsident und Grossrat im Kanton Bern ­(Grüne), hat Vorbehalte gegen Einzelrichter. Das Berner Parlament will unter dem Titel «Effizienz» künftig Beschwerden gegen Zwangseinweisungen nur noch von einem einzelnen Oberrichter entscheiden lassen. Bisher urteilt ein interdiszipli­näres Dreiergremium. Innerhalb von fünf Tagen muss das Gericht ­zudem ein psychiatrisches Gutachten einholen. Anlässlich der Verhandlung können die Fachrichter dem Gutachter ­Fragen stellen und die Schlüssigkeit des Gutachtens beurteilen. SVP-Grossrat Patrick Freu­diger, der den Sparvorschlag ­eingebracht hatte, argumentierte in der Session, ein Gutachten reiche aus, zwei weitere Fachrichter seien überflüssig. 

Für den langjährigen Richter und Gerichtspräsidenten Hiltpold ist das «ein zu radikaler Abbau» des Rechtsschutzes. «Selbst ein Parksünder steht oberinstanzlich in Bern vor drei Oberrichtern – einem psychisch Erkrankten verweigert man hingegen diese Mindestgarantie», sagt er zu ­plädoyer. Dabei gehe es um eine Zwangseinweisung, um Zwangsbehandlung – «um die existenziellsten Fragen im Leben eines Menschen!». Im September ­entscheidet der Grosse Rat in zweiter Lesung.