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Nina Müller, 27, Juristin aus Zürich, sorgt sich um die gesundheitliche Versorgung der Gefängnisinsassen. Sie fordert in ihrer Masterarbeit «Gesundheitswesen im Strafvollzug – Das Äquivalenzprinzip zwischen Fürsorge und Repression» an der Universität Bern die organisatorische Trennung von Anstaltsleitung und medizinischem Dienst, «um die ärztliche Unabhängigkeit sicherzustellen». Dabei beruft sie sich auf einschlägige Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter.
«Die Praxis setzt die Forderungen kaum um», kritisiert die junge Juristin, besonders in Gefängnissen der deutschsprachigen Kantone wie Aargau, Appenzell, Bern, Graubünden und St. Gallen. «Ärztliche Entscheidungen dürfen aber nicht im Interesse der Gefängnisleitung gefällt werden», sagt Müller. Zudem würden die Selbstbehalte der Krankenkassen dazu führen, «dass dringend benötigte medizinische Behandlungen oft nicht oder zu spät durchgeführt werden». Um die Gesundheit der Inhaftierten zu schützen und menschenwürdige Haftbedingungen sicherzustellen, müsse die Schweiz das Gesundheitssystem in den Gefängnissen reformieren.
Konrad Jeker, 58, Anwalt in Solothurn, hat Zweifel an der Qualität der Gerichte: Wenn Richterstellen nach politischen Kriterien besetzt würden, dürfe man sich über die mangelnde Eignung der Gewählten nicht wundern. In der Zeitschrift «Forum poenale» geht er auf die parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats ein, die ein Justizgericht schaffen will. Es soll künftig die Disziplinaraufsicht über die Richter der Gerichte des Bundes wahrnehmen. Hintergrund der Forderung sind Vorkommnisse vor allem am Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht, die intern nicht befriedigend aufgearbeitet wurden.
Strafverteidiger Jeker kritisiert am Vorschlag, vor der Forderung nach Kontrolle und Sanktionierung der Richter müsse die Frage nach Auswahl und Eignung der Gewählten gelöst werden. Wenig zuversichtlich schreibt er: «Solange politische Kriterien wichtiger sind als die Fachkompetenz der Richterinnen und Richter, wird die Justiz oder ihr Ansehen auch durch Schaffung eines Justizgerichts nicht verbessert.»
Thomas Hiltpold, 65, ehemaliger Gerichtspräsident und Grossrat im Kanton Bern (Grüne), hat Vorbehalte gegen Einzelrichter. Das Berner Parlament will unter dem Titel «Effizienz» künftig Beschwerden gegen Zwangseinweisungen nur noch von einem einzelnen Oberrichter entscheiden lassen. Bisher urteilt ein interdisziplinäres Dreiergremium. Innerhalb von fünf Tagen muss das Gericht zudem ein psychiatrisches Gutachten einholen. Anlässlich der Verhandlung können die Fachrichter dem Gutachter Fragen stellen und die Schlüssigkeit des Gutachtens beurteilen. SVP-Grossrat Patrick Freudiger, der den Sparvorschlag eingebracht hatte, argumentierte in der Session, ein Gutachten reiche aus, zwei weitere Fachrichter seien überflüssig.
Für den langjährigen Richter und Gerichtspräsidenten Hiltpold ist das «ein zu radikaler Abbau» des Rechtsschutzes. «Selbst ein Parksünder steht oberinstanzlich in Bern vor drei Oberrichtern – einem psychisch Erkrankten verweigert man hingegen diese Mindestgarantie», sagt er zu plädoyer. Dabei gehe es um eine Zwangseinweisung, um Zwangsbehandlung – «um die existenziellsten Fragen im Leben eines Menschen!». Im September entscheidet der Grosse Rat in zweiter Lesung.

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