Annemarie Nussbaumer, 49, Juristin und Leiterin des Geschäftsbereichs Supervisory Policy und Legal Expertise bei der Finanzmarktaufsicht (Finma), hat wenig Sympathien für schwarze Schafe. An einer Abendveranstaltung der Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zum Thema Bankenregulierung forderte sie neue Aufsichts- und Sanktionsinstrumente. Frühzeitige Eingriffsbefugnisse und Bussen gegen Banken würden der Abschreckung und Disziplinierung dienen.
Sie kritisierte auch, dass heute die Mehrheit der sanktionierten Verhaltensweisen von Beaufsichtigten nie öffentlich werde.
Das setze «falsche Anreize» und führe zu einer unvollständigen Informationslage für Marktteilnehmer. Deshalb sollte die Finma aktiv «über abgeschlossene Verfahren und getroffene Massnahmen bei den Beaufsichtigten» informieren dürfen.
Mit einem Schmunzeln verwies Nussbaumer darauf, dass Banken offenbar auch Instrumente bekämpfen, die sie wohl nie tangieren würden. Es sei ihnen wohl wichtiger, «im Fall eines vermutlich nie eintretenden Regelverstosses unbehelligt zu bleiben, als sich für einen sauberen, transparenten und sicheren Finanzmarkt einzusetzen, der schwarze Schafe aussortiert und damit auch die eigene Reputation stärkt».
Benjamin Brägger, 58, Strafvollzugsexperte, hätte ein einfaches Rezept, um die hohe Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen für säumige Zahler deutlich zu reduzieren. Die Ersatzfreiheitsstrafen für zu Geldstrafen oder Bussen Verurteilte machen etwa die Hälfte aller Einweisungen in Schweizer Gefängnisse aus (plädoyer 3/2025).
Brägger schlägt die Umwandlung von Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit vor. Das Instrument der Geldstrafe treffe häufig Leute, die sich in einer finanziell und sozial prekären Lage befinden. Da diese Menschen nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen würden, ergebe eine Geldstrafe als Hauptsanktion keinen Sinn, so Brägger in einem Interview mit der Zeitschrift «Beobachter». Deshalb brauche es neue Arten der Bestrafung, die auch auf Leute ohne Geld Anwendung finden können – wie etwa gemeinnützige Arbeit.
Dafür wäre aber eine Gesetzesänderung nötig. Artikel 79a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs sieht zurzeit keine Umwandlung von Ersatzfreiheitsstrafen in gemeinnützige Arbeit vor. Diesen «hinderlichen» Paragrafen sollte das Parlament laut Brägger dringend streichen.
Judith Wyttenbach, 58, Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Uni Bern, hat die Festschriftenkultur zusammen mit ihrem Kollegen Jörg Künzle mit viel Selbstironie persifliert. Dies ausgerechnet in einer Festschrift.
Anlass dazu gab ihnen die Festgabe für ihren pensionierten Kollegen Markus Müller. Wyttenbach bezeichnet sich selbst als «Festschriftenermattete» und Künzle sich als «festschriftenermüdeter» Professor. Festschriften definieren sie als «zeremonielle Notwendigkeiten zur Beziehungspflege», die dazu dienten, «akademische von ‹normalen› Berufen abzuheben».
Niemand könne sich dem entziehen: Was als scheinbar freiwillige Einladung daherkomme («Möchten Sie einen Aufsatz zur Festschrift für Kollegin/Kollege XY beisteuern?»), lasse keine Wahl. Abseitsstehen gehe nicht.
«Wer zusagt, kämpft mit Arbeitsdruck, Termindruck und dem Zwang, Ehrfurcht zu zeigen und zugleich einen eigenen Beitrag zu leisten. Was als eine einfache und eher zufällige, ja beliebige Sammlung wissenschaftlicher Aufsätze erscheine, entpuppe sich bei genauerem Hinsehen als «ein sozio-emotionales Drama in mehreren Akten», angereichert mit Latein, Altgriechisch und pathetischen Titeln. Ein Ritual der Selbstdarstellung, der Mühsal und der Unterwerfung unter das akademische Über-Ich.

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