Annemarie Nussbaumer, 49, Juristin und Leiterin des ­Geschäftsbereichs Supervisory Policy und Legal Expertise bei der Finanzmarktaufsicht ­(Finma), hat ­wenig Sympathien für schwarze Schafe. An einer Abendveranstaltung der Zeitschrift für ­Gesellschafts- und ­Kapitalmarktrecht zum Thema Banken­regulierung forderte sie neue Aufsichts- und Sanktions­instrumente. Frühzeitige Ein­griffsbefugnisse und Bussen ­gegen Banken ­würden der Abschreckung und Disziplinierung dienen. 

Sie kritisierte auch, dass heute die Mehrheit der sanktionierten Verhaltensweisen von Beauf­sichtigten nie öffentlich werde. 

Das setze «falsche Anreize» und führe zu einer unvollständigen Informationslage für Markt­teilnehmer. Deshalb sollte die Finma aktiv «über abgeschlos­sene Verfahren und getroffene Massnahmen bei den Beauf­sichtigten» informieren dürfen. 

Mit einem Schmunzeln verwies Nussbaumer darauf, dass Banken ­offenbar auch Instrumente ­bekämpfen, die sie wohl nie tangieren würden. Es sei ­ihnen wohl wichtiger, «im Fall eines vermutlich nie eintretenden Regelverstosses unbehelligt zu bleiben, als sich für einen sauberen, transparenten und ­sicheren Finanzmarkt ein­zusetzen, der schwarze Schafe ­aussortiert und damit auch die eigene Reputation stärkt».

 

Benjamin Brägger, 58, Strafvollzugsexperte, hätte ein ein­faches Rezept, um die hohe Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen für säumige Zahler deutlich zu reduzieren. Die Ersatzfreiheitsstrafen für zu Geldstrafen oder Bussen Verurteilte machen etwa die Hälfte aller Einweisungen in Schweizer Gefängnisse aus (plädoyer 3/2025). 

Brägger schlägt die Umwandlung von Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit vor. Das Instrument der Geldstrafe treffe häufig Leute, die sich in einer finanziell und sozial prekären Lage befinden. Da diese Menschen nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen würden, ergebe eine Geldstrafe als Hauptsanktion keinen Sinn, so Brägger in ­einem Interview mit der Zeitschrift «Beobachter». Deshalb brauche es neue Arten der ­Bestrafung, die auch auf Leute ohne Geld Anwendung finden können – wie etwa gemein­nützige Arbeit. 

Dafür wäre aber eine Gesetzes­änderung nötig. Artikel 79a ­Absatz 2 des Straf­gesetz­buchs sieht zurzeit keine Umwandlung von Ersatzfreiheitsstrafen in ­gemeinnützige Arbeit vor. Diesen «hinderlichen» Paragrafen sollte das Parlament laut Brägger dringend streichen.

 

Judith Wyttenbach, 58, Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Uni Bern, hat die Festschriftenkultur zusammen mit ihrem Kollegen Jörg Künzle mit viel Selbstironie persifliert. Dies ausgerechnet in einer Festschrift. 

Anlass dazu gab ihnen die Festgabe für ihren pen­sionierten Kollegen Markus Müller. Wyttenbach bezeichnet sich selbst als «Festschriften­ermattete» und Künzle sich als «festschriften­ermüdeter» Pro­fessor. Fest­schriften definieren sie als «zeremonielle Notwendigkeiten zur Beziehungspflege», die dazu dienten, «akademische von ­‹normalen› Berufen abzuheben». 

Niemand könne sich dem entziehen: Was als scheinbar freiwillige Einladung daherkomme («Möchten Sie einen Aufsatz zur Festschrift für Kollegin/Kollege XY beisteuern?»), lasse keine Wahl. Abseitsstehen gehe nicht. 

«Wer zusagt, kämpft mit ­Arbeitsdruck, Termindruck und dem Zwang, Ehrfurcht zu zeigen und zugleich einen eigenen ­Beitrag zu leisten. Was als eine einfache und eher zufällige, ja beliebige Sammlung wissenschaftlicher Aufsätze erscheine, entpuppe sich bei genauerem Hinsehen als «ein sozio-emotionales Drama in mehreren ­Akten», angereichert mit ­Latein, Altgriechisch und pathetischen Titeln. Ein Ritual der Selbst­darstellung, der Mühsal und der Unter­werfung unter das akademische Über-Ich.