Dominik Vock, 59, Rechts­anwalt in Zürich, hat punkto Richterwahlen in der Schweiz die Geduld verloren. Er kri­tisierte in der «Zeitschrift für ­Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht» das «verantwortungslose Verhalten der ­Politiker aller Parteicouleur». Fachliche Qualifikationen seien bei Rich­terwahlen zweitrangig. Einzige Kriterien seien das ­Parteibuch und die Zustimmung zur Zahlung einer Mandats­steuer an die Partei. In der damit verbundenen indirekten Einflussnahme der Parteien auf die Richter sieht Vock einen Angriff auf die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Richter. 

Der erfahrene Anwalt und ehemalige Präsident des Zürcher Anwaltsverbands weiss: Die Missstände bei der Richterwahl sind nicht neu, doch es fehlt bei allen politischen Parteien der Wille, etwas zu ändern. Er fordert die Abschaffung der Mandatssteuer. Einziges ­Kriterium bei der Richterwahl müsse künftig die fachliche Qualifikation sein – also ein ­Anwaltspatent und mehrere­ ­Jahre Gerichtserfahrung. Ein parteipolitisch unabhängiges Gre­mium aus Richtern, Staatsanwälten, Professoren und Anwälten soll die Qualifikationen der kandidierenden Richter ­dann prüfen und Wahlvor­schläge vorlegen. Alle Richter sollten laut Vock  künftig auf unbestimmte Zeit gewählt werden.

Katrin Gisler, 45, Daten­schutzbeauftragte des Kantons Aargau, kontrolliert gern auch mal selbst, ob ihre Verfügungen in die Tat umgesetzt werden. So war sie persönlich dabei, als Handwerker am 10. Oktober 2025 Überwachungskameras am Schulhaus in Schinznach- Dorf AG abschraubten. Vier Kameras filmten dort laut der «Aargauer Zeitung» 16 Jahre lang rund um die Uhr Lehrer und Kinder. «Bewilligt war die Videoüberwachung nie», ­kritisiert die Datenschützerin. 

Dabei hätte die Gemeinde laut kantonalem Datenschutzgesetz für die Videoüberwachung zwingend vorgängig eine Genehmigung der Datenschutz­beauftragten einholen müssen. Gisler gab der Gemeinde mehrfach die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen, die den Daten­schutz­­­anforderungen genügen. Die Gemeinde reagierte aber nicht. Also verpflichtete sie den Gemeinderat per Verfügung, die Kameras innert zehn Tagen zu entfernen. «Wieder passierte nichts.» Nun griff die Juristin durch und liess die Kameras per Zwangsverfügung demontieren. Auch zwei Kameraattrappen auf dem Schulareal wurden entfernt. Öffentliche Organe dürften die Bevölkerung nicht bewusst täuschen, sagt Gisler dazu. Dies verstosse gegen den ver­fassungsrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben. 

Michael Stampfli, 38, Rechtsanwalt in Schaffhausen, hält Transparenz in der Verwaltung hoch. Er las 2023 im Amts­bericht des Obergerichts Schaffhausen, bei zwei regionalen ­Berufsbeistandschaften sei es zu hohen Arbeitsausfällen gekommen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) habe Ersatzmassnahmen angeordnet. Die Zahl der Staatshaftungsverfahren sei zudem von 16 auf 30 gestiegen. Stampfli verlangte bei der Kesb gestützt auf das ­Öffentlichkeitsprinzip Einsicht in die Akten der Verfahren. 

Die Behörde und das Ober­gericht Schaffhausen wiesen das Gesuch ab. Es handle sich um laufende Beistandschaften und persönliche Daten. Stampfli blieb hartnäckig und beschwerte sich beim Bundes­gericht. Mit Erfolg: Das Gericht sprach im Entscheid 1C_679/2024 vom 5. Dezember 2025 Klartext: ­Behördenversagen, Zusatzkosten und nachteilige Konsequenzen für Betroffene würden «ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit auf Zugang zu den ­Akten» darstellen. Persönliche Daten könnten durch Anonymisierung geschützt werden. 

Jetzt liegt der Fall wieder bei der Kesb. Stampfli wartet noch immer auf die Einsicht: «Ich habe noch nichts von der Kesb gehört.» Er werde das Einsichtsgesuch nun wohl auf die für die staatliche Haftung wichtigsten Akten beschränken.