Edgar Philippin, 51, Präsident des Militärappellationsgerichts und Anwalt in Lausanne, philosophiert auf der Internetseite seiner Kanzlei gern über die Verbindung von Wissen und Handlung: «Das Wissen ist der Baum, die Handlung die Frucht.» Wie er diese Maxime als Gerichtspräsident in die Tat umsetzt, kann im Urteil des Militärkassationsgerichts vom 1. Dezember 2023 nachgelesen werden, das im Juni 2025 publiziert wurde. Philippin und die vier weiteren Armeerichter hatten einen Vorfall von 2018 zu beurteilen, als eine Kompaniekommandantin in Colom­bier NE ihre Offiziere  aufforderte, die Rekruten per Faustschlag auf Schulter und Schlüsselbein zum Soldat zu befördern.

Resultat: Blut­ergüsse, Rippenbrüche, 22 Verletzte. Der Truppenarzt reichte Strafanzeige ein. Die Kommandantin hatte die Offiziere so instruiert: «Ich toleriere bis zu zwei gebrochene Schlüsselbeine.» Das Gericht verurteilte die 36-Jährige und weitere Offiziere wegen Tätlichkeit und Drohung zum Nachteil von Untergebenen zu bedingten Geld­strafen von 15 Tagessätzen und Bussen von 400 Franken. Wohlwollend heisst es im Urteil, es handle sich bei der Kommandantin um einen «bedauerlichen Ausrutscher in einer ansonsten vorbildlichen Militärkarriere». Die Verurteilte ist heute Majorin und bildet Berufsoffiziere aus.

Rémy Wyssmann, 58, Rechtsanwalt in Oensingen und Solothurner SVP-Nationalrat, will das Handeln der Finanzmarktaufsicht (Finma) durchsichtiger machen. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt er, die Finma dem Öffentlichkeitsprinzip zu unterstellen. Er kritisiert, dass sie heute als einzige zur Bundesverwaltung gehörende Aufsichtsbehörde von den Transparenzregeln ausgenommen ist. «Selbst die unabhängige Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst, die den Nachrichtendienst des Bundes und den Nachrichtendienst der Armee beaufsichtigt, ist diesem Prinzip unterstellt», schreibt er in seinem Vorstoss. 

Diese Geheimhaltung ist laut Wyssmann spätestens seit dem Zusammenbruch der Credit ­Suisse nicht mehr haltbar. Er ­bezeichnet die unklare Rolle der Finma bei der Fusion der CS mit der UBS gegenüber Öffentlichkeitsgesetz.ch als nicht mehr zeitgemäss: «Wenn der Staat mit Milliarden ins Risiko geht, muss die Öffentlichkeit erfahren, was bei der Bankenaufsicht hinter den Kulissen geschieht.» Die Forderung ist nicht neu. Schon 2014 reichte die damalige SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein, um die Finma dem Öffentlichkeitsgesetz zu unterstellen. Der Vorstoss scheiterte am Widerstand der bürgerlichen Parteien.

Felix Bommer, 61, Strafrechts­professor an der Universität ­Zürich, warnt vor einer im Strafrecht «herrschenden Präventions­euphorie». In der «Vortragsreihe über Mittag» des Europa-Instituts Zürich zeigte der Strafrechtler im Juni, wie der stetige Ausbau von Strafnormen, die auf Prävention abzielen, Erwartungen schüre, «die zwangsläufig enttäuscht» würden. Prävention sei unsichtbar – sichtbar sei nur ihr Scheitern. Das untergrabe das Vertrauen in die Wirksamkeit des Rechts: «Strafrecht kann nur versagen angesichts der Heilsversprechen, die heute mit seinem Einsatz verbunden sind.» 

Aus dem Publikum meldete sich SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel und kritisierte, «Vergeltung, Sühne und das Sicherheitsbedürfnis aus der Bevölkerung» würden auf der Strecke bleiben. Bommer widersprach und verwies Fehr auf die Studie des Kriminologen André Kuhn. Er hat seit 2000 dreimal die ­Bevölkerung und Richter stichprobeweise befragt, wie sie einen Raser, Einbrecher, kriminellen Banker oder Vergewaltiger bestrafen würden. In den meisten Fällen urteilte die Bevölkerung milder als die Richter. Nur beim Vergewaltiger forderte sie härtere Strafen. Bommer entgegnete Fehr, wenn man der ­Bevölkerung die Umstände ­einer Tat erkläre, relativiere sich ihr Strafbedürfnis, «aber man muss ihr die Sachlage erklären».