Monika Simmler, 35, Strafrechtsprofessorin in St. Gallen, hat den Mut zum Widerspruch. Auf der Plattform Linkedin ­kritisierte sie die Aussagen des Bundes zur geplanten Revision der Verordnung über die ­Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF). Jean-Louis Biberstein, stell­vertretender Leiter des Überwachungsdienstes ÜPF, beschwichtigte in der «Tagesschau»: «Die Pflichten, die eine Anbieterin wie Threema heute hat, sind dieselben, die sie morgen haben wird.» Die neue Verordnung ­ändere also gegenüber heute nichts an der Pflicht zur Datenspeicherung.

Simmler bezeichnete diese Aussage als «irritierend» und «falsch». Der geplante Ausbau der Überwachung habe besonders für Firmen wie Threema weitreichende Folgen. Danach müssten auch diese neu «alle Daten zur Teilnehmeridentifi­kation liefern können und auf Vorrat speichern». Auch kleinere Internetfirmen mit mehr als 5000 Nutzern wären ver­pflichtet, Teilnehmerdaten ­systematisch zu erfassen und zu speichern.

Rainer Deecke, 45, Rechtsanwalt in Zug, hat den Lotterie­charakter der Invalidenversicherung nachgewiesen. Sein Fazit anlässlich seines Vortrags am Luzerner Forum für Sozialver­sicherungen im April: Nicht der Gesundheitszustand ist ent­scheidend für eine Invaliden­rente, sondern die medizinische ­Gutachterstelle. Je nach Gut­achter habe man bis zu zehnmal ­höhere Chancen, eine volle ­Arbeitsunfähigkeit attestiert zu bekommen. Das Los entscheide über die Gutachterstelle – und damit auch über die IV-Rente.

Zu diesem Befund kam ­Deecke nach der Analyse der ­aktuellsten Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zu den Gutachterstellen in der Invalidenversicherung von 2023. Ergebnis: Die Abklärungsstelle Asim des Universitätsspitals Basel anerkannte bei 28,5 Prozent der Gutachten eine volle Erwerbsunfähigkeit des Probanden, das ZMB in Basel bei 24 Prozent. Die Gutachterstelle Abi Basel hingegen befand nur 7 Prozent der Versicherten als voll erwerbsunfähig – die ZIMB aus Münchenstein AG 3,9 Prozent und die GA Eins in  Frick AG 2,8 Prozent. Diese Unterschiede sind laut Deecke nicht mit gutachterlichem Ermessen zu erklären. BSV-Sprecher Harald Sohns sagt dazu nur, aus diesen Zahlen lasse sich kein Handlungsbedarf ableiten.

Beat Gut, 64, Oberrichter in Zürich, ist des Lobes voll für die Anwälte im Kanton. Gut amtet auch als Präsident der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte und nahm an einem Anlass unter dem ­Titel «Vertrauen, Verrat, Verwicklung – Interessenkonflikte in der Praxis» des Zürcher ­Anwaltsverbands teil. Wer aus dem Mund des Oberaufsehers Kritik erwartet hätte, wurde ­enttäuscht. Gut sprach vor den rund 140 Teilnehmern des ­Anwaltsverbands «ein Lob für Ihre gewissenhafte Arbeit» aus. Kaum eine Branche sei so streng reglementiert wie die ­Anwälte. Seit Anfang 2022 seien 35 Verfahren wegen möglicher ­Interessenkonflikte eröffnet ­worden – nur 8 davon hätten zu Sank­tionen geführt.

Jährlich zählt die Zürcher Aufsichtskommission gemäss Gut insgesamt rund 90 bis 100 Aufsichtsverfahren – «meist ausgelöst durch Anzeigen der Gegenseite». Etwa 20 würden mit einer Sanktion enden. Bei rund 4340 registrierten Rechtsanwälten sei das ein «ausgezeichnetes Zeugnis».