Die Parteien brauchen vor Gericht keine rechtlichen Ausführungen zu machen (denn «iura novit curia», das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an). Es obliegt den Parteien aber, den zu beurteilenden Sachverhalt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln in den Prozess einzubringen. Mit anderen Worten: Die tatsächliche Wahrheitsfindung ist in der Regel nicht Aufgabe des Gerichts. Dieses beurteilt den Sachverhalt, der nach den einschlägigen Regeln zur Beurt...