Anspruch auf Aufenthalt ohne Konkubinat

Das Freizügigkeitsabkommen mit der EG gibt Getrenntlebenden Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.



Sachverhalt:


Einem Italiener war vom Aargauer Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert worden, weil er im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gekommen war, vor Ablauf von fünf Jahren nicht mehr mit der Frau zusammenwohnte und kein Härtefall vorlag. Das seit 1. Juni 2002 in Kraft getretene Fre...