Recht kann man an den Schweizer Universitäten – mit Ausnahme von St. Gallen – nicht nur als Hauptfach belegen. So ist es zum Beispiel möglich, Geschichte und im Nebenfach Recht zu studieren. Auch die Kombinationen Philosophie und Recht, Mathematik und Recht und Betriebswirtschaftslehre und Recht werden angeboten. Das Pensum für Nebenfachjuristen beschränkt sich in der Regel auf juristische Vorlesungen im Umfang von maximal 60 Credits. Mögliche Nebenfächer sind etwa Obligationenrecht, Wirtschaftsrecht, Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht und Kriminologie.
Wer sich später entscheidet, einen Bachelor of Law (BLaw) oder einen Master of Law (MLaw) abzulegen, muss Jus als Hauptfach wählen. Von den bereits erworbenen Nebenfachkenntnissen profitiert man aber. Je nach Uni können die Kreditpunkte angerechnet werden.
Einzelfall-Beurteilung in Freiburg
An der Universität Freiburg werden laut Sprecherin Susanne Röthlisberger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät jene Credits, die bereits für ein Diplom im Nebenfach verwertet wurden, nicht für ein zweites angerechnet. Die Kommission, die für das Anerkennen von Studienleistungen zuständig ist, kann aber im Einzelfall entscheiden, einen Teil der Kreditpunkte beim BLaw anzurechnen.
An der Universität Luzern gilt: Wer an der kultur- und sozialwissenschaftlichen Fakultät den Bachelor mit Nebenfach Rechtswissenschaft abgeschlossen hat, muss alle noch nicht absolvierten Fächer aus dem BLaw-Curriculum bestehen und die nötigen 180 Credits erreichen. Im Nebenfach Rechtswissenschaft erwirbt man mit Pflicht- und Wahlfächern gemäss Bea Schuler 55 bis maximal 71 Credits. Die Punkte werden angerechnet.
An der Universität Zürich können laut Antonella Serra Leistungen, die im Nebenfach Recht erbracht wurden, auch für den Hauptfachstudiengang BLaw verwendet werden, wenn sie zum Curriculum des BLaw gehören. Im Nebenfach Recht sind 30 oder 60 Credits möglich. Für den Bachelor of Law sind dann noch die fehlenden Leistungen von meist 120 oder 150 Credits nötig.
Master: Wenig Hürden beim Wechsel in Bern
Für den Master of Law sind die Regeln ebenfalls unterschiedlich: In Freiburg, Luzern und Zürich wird dafür der Bachelor of Law einer Schweizer Universität vorausgesetzt.
Anders in Bern. Hat jemand an einer Schweizer Universität einen fachfremden Bachelor erworben und im Nebenfach Recht 60 Credits erzielt, kann er dort direkt in der Masterstufe der Juristen weiterstudieren. Damit verbunden sind gemäss der Dekanatsvorsteherin Sylvia Kilchenmann individuelle Auflagen für Zusatzleistungen, die sich aus Rechtsgebieten zusammensetzen, in denen keine oder wenig Kenntnisse vorhanden sind. Diese Zusatzleistungen (aus dem BLaw-Studium) umfassen maximal 60 ECTS.