Der Ständerat behandelte im Juni als Erstrat die ZPO-Revisionsvorlage. Bei der beabsichtigten Ausweitung des Schlichtungsverfahrens folgte er den Vorschlägen des Bundesrats. Das heisst: Neu dürfen die klagenden Parteien ein Schlichtungsverfahren auch bei Streitigkeiten beantragen, für die eine einzige kantonale Instanz nach ­Artikel 5 und 6 ZPO zuständig ist – also etwa bei Streitigkeiten des geistigen Eigentums und des Kartellrechts, bei Klagen gegen den Bu...