Voraussetzung zur Zulassung zur Anwaltsprüfung sind erste Berufserfahrungen bei einem Anwalt oder am Gericht. In der Regel müssen sie im Kanton gesammelt werden, in dem die Prüfung abgelegt wird. Basel-Stadt ist die Ausnahme der Regel. Dort kann das ganze einjährige Praktikum auch ausser­kantonal absolviert werden. Nicht einmal ein Gesuch ist dafür nötig. Bruno Lötscher-Steiger, Präsident der baselstädtischen Anwaltsprüfungsbehörde, sagt aber: «Faktisch ist es für Prüfungskandidaten von Vorteil, zumindest ­einen Teil der Praktika in Basel-­Stadt zu absolvieren.» Etwas res­triktiver sind die Kantone Aargau und Bern: Dort können sechs Monate des zwölf- oder achtzehnmonatigen Praktikums ausserkantonal bewältigt werden. St. Gallen anerkennt ausserkantonale praktische Tätigkeiten von höchstens drei Monaten. 

In Luzern ist das ganze Praktikumsjahr im Kanton zu absol­vieren. Gemäss Marianne Heer, Präsidentin der Luzerner Anwaltsprüfungskommission, kann die Kommission aus wichtigen Gründen Ausnahmen bewilligen. «Angerechnet werden Praktika bei Luzerner Bürgern und ausnahmsweise anderen Personen, die einen engen Bezug zum Kanton Luzern haben.» Das Gesuch um Anrechnung ist vor Antritt des Praktikums zu stellen.

Streng ist auch Zürich. Prüfungskandidaten müssen das ganze Praktikumsjahr im Kanton ab­solvieren.