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Plädoyer 5/06
06.10.2006
Wer baut, schliesst Bauverträge ab. In der Schweiz wird dabei häufig auf vorformulierte Vertragsnormen zurückgegriffen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Praxis zum Bauwerkvertrag ist stark geprägt von der SIA-Norm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten des SIA sind hierzulande verbreitet wie kaum ein anderes AGB-Werk.
Der SIA legt seit einiger Zeit auch Allgemeine B...
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