plädoyer: Herr Metz, Sie befürworten in einem Beitrag zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes, dass sich das höchste Gericht künftig auf grundsätzliche Rechtsfragen und Fälle von besonderer Bedeutung beschränken soll. Das bedeutet einen Abbau des Rechtsschutzes der Bürger. Warum nehmen Sie das in Kauf?

Markus Metz: Ich befürworte, dass die subsidiäre Verfassungs­beschwerde ersatzlos gestrichen wi...