Als einziges Land der Welt hat Belgien seit 1993 ein Gesetz, das es Privatpersonen ermöglicht, aktive oder ehemalige Politiker wegen «Kriegsverbrechen» einzuklagen. Völkerrechtlich definiert sind diese Tatbestände in der Genfer Konvention von 1949 und in den ergänzenden Protokollen aus den 1970er Jahren. 1999 erweiterte das belgische Parlament den Gültigkeitsbereich des Gesetzes auf «Genozid» und auf «Verbrechen gegen die Menschheit&raquo...