Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war ein Problemfall, schon bevor sie 2019 den Betrieb aufnahm: Das Parlament musste mehr Geld und Personal sprechen als vorgesehen. Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat untersuchten, wie es zum Fehlstart kommen konnte. Im September 2022 beantragten sie eine Neuorganisation des Bundesstraf­gerichts. Sie schlugen ein unabhängiges Berufungs- und Rechtsmittelgericht als zweite Instanz vor. Es sollte vom Bundesstraf­gericht als erste Instanz räumlich getrennt sein.

Davon will der Bundesrat nichts wissen, wie er Ende Dezember festhielt: Die aktuelle Regelung möge hinsichtlich Unabhängigkeit zwar «nicht optimal» sein. Sie widerspreche jedoch der Strafprozessordnung nicht. Zudem befänden sich in mehreren Kantonen die erste und zweite Instanz «ebenfalls im gleichen Gebäude» und die Situation in Bellinzona sei heute ähnlich: Die ­Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts sei Beschwerdeinstanz gegen einen Teil der Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts. Dieser interne Rechtsmittelzug sei «bisher nicht beanstandet worden».