Die Schweiz muss als Vertragsstaat des Uno-Über­­einkom­mens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung alle vier Jahre dem Uno-Ausschuss gegen Folter Bericht erstatten. Den letzten Bericht veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2019. Überprüft wird er erst diesen Sommer.

Im Vorfeld dieser Prüfung ver­öffentlichte die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz Mitte ­Juni einen Alternativbericht. Der Plattform gehören über hundert NGOs an – darunter die Schweizerische  Flüchtlingshilfe, Pro Mente Sana sowie die Vereine Asylex und ­Humanrights.ch.

Im Alternativbericht werden ­«erhebliche Probleme in den Bereichen Haft, Asyl und Polizei­gewalt» angesprochen. Es fehle vor allem an unabhängigen kanto­nalen Stellen, die befugt sind, Beschwerden zu bearbeiten. Auch im Asylbereich habe sich die Menschenrechtslage seit Veröffentlichung des letzten Berichts nicht verbessert, dies vor allem im Zusam­men­hang mit sogenannten Dublin-Rückführungen.