Für einmal sind die Berner schneller als die Eidgenossenschaft und das Bundesgericht: Mitte November erteilte das Berner Verwaltungsgericht einem Thailänder eine Aufenthaltsbewilligung, weil er mit einem Schweizer in gefestigter Partnerschaft lebt.



Um gleichgeschlechtliche Paare nicht zu diskriminieren, müssten sie gleich behandelt werden wie Ehepaare. Nur so könne dem Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung Genüge getan werden, argumentierte die Gerichtsmehrheit (Frédér...