Die Kantone Zürich und St. Gallen machen im Internet publik, gegen welche Anwälte ein Berufsverbot verhängt wurde. «Damit kommen wir dem Bundesrecht nach», sagt der Zürcher Oberrichter David Hüppi. «Gemäss Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte hat jede Person ein Recht auf Auskunft darüber, ob gegen eine Anwältin oder ein Anwalt ein Berufsverbot verhängt ist.»



Gemäss Marco Fey, Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, ist die Publi...