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Plädoyer 02/2024
01.04.2024
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat zwei Beschwerden gegen das Resultat der schriftlichen Anwaltsprüfung vom Frühling 2023 abgewiesen und den beiden Kandidaten Verfahrenskosten von 2210 und 3352 Franken auferlegt. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Prüfungskommission «keine rechtsfehlerhafte Bewertung» vorgenommen habe – soweit es das im Rahmen der ihm «obliegenden Zurückhaltung» bei Examensentscheiden habe verifizieren können (Urteile WBE.2023.221 und WBE.2023.226 vom 20.12.2023).
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