Das Verwaltungs­gericht des Kantons Aargau hat zwei Beschwerden ­gegen das ­Resultat der schriftlichen Anwaltsprüfung vom Frühling 2023 abgewiesen und den beiden ­Kandidaten ­Verfahrens­kosten von 2210 und 3352 Franken auferlegt. Das ­Gericht kam zum Schluss, dass die Prüfungskommission «keine rechts­fehlerhafte Bewertung» vorgenommen habe – ­soweit es das im Rahmen der ihm «obliegenden ­Zurückhaltung» bei ­Examensentscheiden habe verifizieren können (Urteile WBE.2023.221 und WBE.2023.226 vom 20.12.2023).