Bei Scheidungen ist die Praxis zum Vorsorgeausgleich unbefriedigend. So akzeptieren Gerichte Verzichte auf den Vorsorgeausgleich häufig, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wären. Sind Scheidungswillige anwaltschaftlich vertreten, wird der Vorsorgeausgleich korrekter vorgenommen.





Seit dem 1. Januar 2000 muss die berufliche Vorsorge im Scheidungsfall geteilt werden. Tatsächlich werden die Austrittsleistungen nur in knapp der Hälfte der Scheidungen...