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Plädoyer 4/04
18.08.2004
In der Schweiz kann jeder jeden ohne Grund betreiben. Auch der grundlos Betriebene erhält kaum mehr Kredit oder Wohnung. Um Missbrauch zu verhindern, sollten bestrittene Betreibungen nur im Registerauszug erscheinen, wenn der Gläubiger sie gerichtlich weiterverfolgt.
Der Krankenpfleger X sucht eine Wohnung. Trotz guter Referenzen des Arbeitgebers, ausreichendem Einkommen und Schweizer Staatsbürgerschaft bekommt er nur Absagen. Die Angestellte einer grosse...
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