Inhalt
Plädoyer 3/01
12.06.2001
Die Interessen eines schuldigen Beschuldigten, der kein Geständnis ablegt, decken sich nicht mit jenen der Strafverfolgungsbehörden: Er will nicht, dass die materielle Wahrheit gefunden wird. Doch auch (oder gerade) seine Interessen will die Rechtsordnung schützen. Denn verurteilt soll nur werden, wem Schuld bewiesen werden kann. Um diese Rechte wirksam wahrnehmen zu können, braucht es die Verteidigung der ersten Stunde.
Unter dem Titel "Anwälte stören die Wahrheitsfin...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo