Mit den flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) sollen die in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping geschützt werden. Eine der wesentlichen Neuerungen dieser Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten, ist die im Art. 360a OR geschaffene Möglichkeit, zur Bekämpfung von Missbräuchen befristete Normalarbeitsverträge zu erlassen und in diesen Mindestlöhne vorz...