Tarek Naguib, braucht die Schweiz nochein Gleichbehandlungsgesetz?



Ja, aber kein pauschales, sondern ein differenziertes. Seit 1999 darf laut Artikel 8 Absatz 2 Bundesverfassung niemand diskriminiert werden, namentlich nicht wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung sowie wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung.

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