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Plädoyer 5/07
10.10.2007
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Tarek Naguib, braucht die Schweiz nochein Gleichbehandlungsgesetz?
Ja, aber kein pauschales, sondern ein differenziertes. Seit 1999 darf laut Artikel 8 Absatz 2 Bundesverfassung niemand diskriminiert werden, namentlich nicht wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung sowie wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung.
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